Ein Kfz-Sachverständiger bewertet den Zustand von Fahrzeugen, erstellt Gutachten für Schäden, Unfälle oder den Fahrzeugwert und unterstützt bei Versicherungsansprüchen.
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 1 Werktag nach der Begutachtung.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten.
Schadensgutachten dokumentiert Schäden und Kosten nach einem Unfall. Wertgutachten bewertet den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs.
Ja, wir besuchen Sie zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz, um das Fahrzeug direkt vor Ort zu begutachten.
In Berlin und Brandenburg sind wir in der Regel innerhalb weniger Stunden vor Ort, je nach Standort.
Wir begutachten alle PKW, Transporter, und LKW – unabhängig vom Alter oder Zustand.
Ja, unsere Gutachten sind rechtsgültig und werden von allen deutschen Versicherungen akzeptiert.
Ja, bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder per WhatsApp, damit wir die Begutachtung planen können.
Ja, wir senden das Gutachten per E-Mail als PDF, zusätzlich erhalten Sie eine gedruckte Version falls gewünscht.
Bei unverschuldeten Unfällen entstehen Ihnen keine Kosten. Bei selbst beauftragten Gutachten variieren die Preise.
Nach Terminvereinbarung begutachten wir Ihr Fahrzeug vor Ort, dokumentieren alle Schäden, erstellen Fotos und Berechnungen und senden Ihnen anschließend ein rechtsgültiges Gutachten.
Ja, auch Tage oder Wochen nach einem Unfall können Sie noch ein Gutachten beauftragen, solange keine wesentlichen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Ja, bei unverschuldeten Unfällen rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.
Ja, wir erstellen im Gutachten eine detaillierte Kostenaufstellung für die Reparatur Ihres Fahrzeugs.
Ja, alle unsere Gutachten werden von TÜV-zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt und sind rechtlich anerkannt.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeugs höher sind als dessen Wert vor dem Unfall...
Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt drei Werte:
Wiederbeschaffungswert: Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall
Reparaturkosten: Kosten für eine fachgerechte Instandsetzung
Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, ergibt sich die Entschädigung aus:
Wiederbeschaffungswert – Restwert
Sonderregel (130-%-Regel):
Eine Reparatur ist trotzdem möglich, wenn die Kosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen und das Fahrzeug fachgerecht repariert sowie mindestens 6 Monate weiter genutzt wird.
Ja, über unsere Kontaktseite oder WhatsApp können Sie direkt einen Termin für die Begutachtung buchen.
Ja, wir erstellen Wert- und Schadensgutachten auch für Oldtimer und Sammlerfahrzeuge.
OK!GUTACHTEN Berlin ist Ihr TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger für Berlin und Brandenburg. Wir erstellen Unfallgutachten, Wertgutachten, Reparaturbestätigungen und mobile Gutachten für alle Fahrzeugtypen. Profitieren Sie von schneller Vor-Ort-Begutachtung, direkter Versicherungsabrechnung und rechtssicheren Gutachten. Jetzt Termin vereinbaren per Telefon oder WhatsApp.